Unsere AGB
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
Der Betreiber von Frischlufthelden – www.frischlufthelden.de ist Marcus Karn, Paulinenstraße 6 ,99817 Eisenach (nachfolgend Frischlufthelden genannt). Frischlufthelden bietet ein Trainer begleitetes Outdoor Fitnesstraining, das in Gruppen durchgeführt wird, an. Das Trainingskonzept basiert vorrangig auf Training mit dem eigenen Körpergewicht und variable Trainingsmethoden. Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Trainingsprogrammen / -kursen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an Trainingseinheiten bestimmter Trainingsprogramme / Kurse.

Angebot und Vertragsschluss
Die auf der Internetseite dargestellten Dienstleistungen sind unverbindlich und dienen lediglich der Angebotsabgabe für einem Vertragsabschluss. Der Erwerb von Trainingskarten und Trainingsverträgen sind im Internet ausschließlich über die angebundene Plattform Fitogram möglich und setzt eine Registrierung bei Fitogram voraus. Es gelten entsprechend die AGB https://www.fitogram.de/agb und Datenschutzbestimmungen https://www.fitogram.de/datenschutzerklarung von Fitogram für die Nutzung der Plattform. Dort können die jeweiligen Produkte bzw. Dienstleistungen über den Button „Jetzt Buchen“ kostenpflichtig erworben werden. Der Vertrag kann auch aufgrund schriftlicher Anmeldung als Teilnehmer und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande kommen.

Vertragssprache und Vertragstextspeicherung
Die Vertragssprache ist deutsch. Wir speichern den Vertragstext und die vom Teilnehmer erhobenen Daten für die Durchführung unserer Trainings und sonstiger Veranstaltungen.

Teilnahme an Trainingseinheiten
Für die Teilnahme an der jeweiligen Trainingseinheit ist eine separate Anmeldung durch den Teilnehmer erforderlich und setzt ein entsprechendes Guthaben an Trainingseinheiten voraus. Anmeldungen zu Trainingsterminen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, diese kann online über einen Fitogram Account, die Website, per E-Mail, Messenger oder Telefon erfolgen. Kann eine Anmeldung zu einem Trainingstermin nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt. Kann der Teilnehmer an einer Trainingseinheit, für die er sich bereits angemeldet hatte, nicht teilnehmen, so ist die Teilnahme rechtzeitig mindestens 4 Stunden vorher über Fitogram, die Website, E-Mail oder per Telefon zu stornieren bzw. abzusagen. Erfolgt keine Absage so wird die Trainingseinheit als teilgenommen gebucht. Trifft dem Teilnehmer hierfür kein Verschulden wird die Trainingseinheit gutgeschrieben und nachgeholt.

Volljährigkeit
Der Abschluss eines Abonnements kann ausschließlich durch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind erfolgen. Für Jugendliche vor dem 18. Lebensjahr ist die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Für die Teilnahme an den Trainingseinheiten beträgt das Mindestalter 15 Jahre so weit nicht ausdrücklich ein anderes Mindestalter angegeben ist.

Gesundheitszustand
Vor der Trainingsaufnahme hat der Teilnehmer seine Sporttauglichkeit durch einen Arzt überprüfen zulassen. Mit der Anmeldung zur Trainingseinheit bestätigt der Teilnehmer seine Trainingstauglichkeit. Der Teilnehmer hat Frischlufthelden eventuelle gesundheitliche Einschränkungen bei der Anmeldung zu einer Trainingseinheit, spätestens jedoch vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Der Teilnehmer wird den Trainer unverzüglich bei Auftreten von Schwindel, Übelkeit oder Schmerzen jeglicher Art informieren und gegebenenfalls das Training abbrechen.

Entgelt und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Preise und der Leistungsumfang des jeweiligen Vertrages oder der Trainingskarten richtet sich nach dem jeweils zum Vertragsschluss gültigen Angebot. Die Preise für Verträge sind monatlich bis zum 3. Werktag des laufenden Monats im Voraus zu zahlen. Trainingskarten und Kursen sind vollständig im Voraus zu bezahlen, soweit nichts anderes angegeben ist. Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,- Euro als Auslagenersatz verlangen. Der Teilnehmer kann die von Ihm bestellten Trainingskarten und Verträge mit dem Zahlungsarten PayPal, Überweisung oder Barzahlung begleichen. Teilnehmer mit ausstehenden Zahlungen können bis zur deren Begleichung vom Training ausgeschlossen werden.

Vertragsdauer – Kündigung – Stilllegung
Die Mindestlaufzeit beträgt je nach Vertrag 6 Monate bzw. 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich um die bei Vertragsabschluss angegebene Folgelaufzeit zwischen 3 und 6 Monate, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 1 Monat zum Vertragsende. Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere wegen nachgewiesener (z. B. durch ärztliches Attest) dauerhafter Verhinderung an der Inanspruchnahme unserer Leistungen oder Wegzug an einen mehr als 20 km entfernten Ort. Trainingskarten haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr (365 Tage) ab Kauf. Der Inhaber ist berechtigt entsprechend der Anzahl der gekauften Trainingseinheit im Gültigkeitszeitraum an beliebig vielen Trainingseinheiten pro Woche teilzunehmen, bis diese verbraucht sind. Jeder Teilnehmer mit einem Vertrag ist berechtigt einmal jährlich, diesen für die Zeit von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen stillzulegen. Dies muss mindesten vier Wochen vor den geplanten Zeitraum schriftlich erfolgen. In Folge von länger andauernder Krankheit/Verletzung oder arbeitsbedingter Abwesenheit oder ähnlichen kann der Vertrag auf Antrag für einen längeren Zeitraum stillgelegt werden. Hierfür ist ein Nachweis z. B. Ärztliches Attest oder Nachweis durch Arbeitgeber über die Verhinderung an der Trainingsteilnahme notwendig.

Haftung für Schäden
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Die Haftung für den Verlust/Beschädigung von Sachen, die der Teilnehmer zu Training mitgebracht hat, wird ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat die Sicherheitsanweisungen des Trainers zu befolgen. Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers haften wir nicht.

Absage von Trainingsterminen, Betriebsferien, Feiertage
Wir sind berechtigt Trainingstermine abzusagen, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere wenn:

  • für einen Trainingstermin nicht genügende Anmeldungen vorliegen (für ein Training müssen mindesten 2 Anmeldungen vorliegen)
  • der Trainingstermin aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt (z. B. Unwetterwarnung, extremer Frost)

werden muss. In den vorgenannten Fällen werden die Trainingstermine schnellstmöglich nachgeholt. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

Frischlufthelden ist berechtigt für 3 Wochen im Jahr zwecks Betriebsferien das Training für den rechtzeitig bekanntgegebenen Zeitraum auszusetzen. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt.

Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Stand 31.03.2024

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